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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Brennstoffe Rüdiger GmbH (Stand: 01.03.2024)

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden (für Privatkunden und Gewerbekunden). Ergänzende, diese AGB abändernde Vereinbarungen der Firma gegenüber Unternehmern gehen diesen Bestimmungen vor, sofern sie von ihnen abweichen.

2. Geltungsbereich
  1. Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere AGB zugrunde.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt.
3. Beschaffenheit der Ware
  1. Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN-Normen. Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig.
  2. Die Lieferung und Abrechnung von HEL erfolgt temperaturkompensiert auf der Basis von 15 °
4. Vertragsschluss
  1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet worden sind.
  2. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik, Rohstofferschöpfung oder andere Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind und mehr als 3 Monate andauern, berechtigen beide Parteien zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen.
  3. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  4. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden nebst den vorliegenden AGB zur Verfügung gestellt.
5. Eigentumsvorbehalt
  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  2. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die Ware weiter zu verkaufen. Er tritt bereits jetzt alle aus den Verkäufen erwachsenden Forderungen bis zur Höhe unserer offenen Forderung einschließlich der Umsatzsteuer ab, die ihm gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware vermischt oder unvermischt weiterverkauft worden ist. Ebenso verpflichtet er sich, die Vorbehaltsware betreffende Ansprüche auf Steuerentlastung an uns abzutreten.
6. Kaufpreis / Preisanpassung
  1. Es gelten die vereinbarten Preise
  2. Die Umsatzsteuer ist, bei gewerblichen Kunden, nicht in den Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe      am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen und vom Kunden geschuldet.Die Rechnungstellung erfolgt spätestens einen Werktag nach dem Versand zum Datum des Liefertages und gilt gleichzeitig als Versandanzeige. Maßgeblich für die Fristen ist ausschließlich das Rechnungsdatum.
  3. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, enthalten die angegebenen Preise bereits die Umsatzsteuer und Preisbestandteile
  4. Zusätzliche Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten fallen gegenüber Verbrauchern gesondert an, soweit diese im Angebot angegeben sind.
  5. Werden Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben geändert oder neu eingeführt, so verändert sich der Kaufpreis vom Tag der Änderung / Einführung an entsprechend, auch wenn ein fester Preis vereinbart worden ist.
7. Zahlung
  1. Sofern sich aus Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
  2. Die Rechnungstellung erfolgt spätestens einen Werktag nach dem Versand zum Datum des Liefertages und gilt gleichzeitig als Versandanzeige. Maßgeblich für die Fristen ist ausschließlich das Rechnungsdatum.
  3. Skontoabzüge werden grundsätzlich nicht gewährt.
  4. In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB sind wir berechtigt, bei Zahlungen ohne Verrechnungsbestimmung festzusetzen, auf welche unserer Forderungen die Zahlungen des Kunden gutzuschreiben sind.
  5. Verspätete Lieferung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden sofort fällig. In den Fällen des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt wegen aller unserer Forderungen Sicherheiten nach unserer Wahl zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Es bleibt uns weiterhin das Recht, Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen.
  6. Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen oder Mahnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
  7. Ehegatten, die im selben Haushalt leben, haften für Brennstofflieferungen an den gemeinsamen Haushalt jeweils einzeln als Gesamtschuldner.
8. Lieferstörungen
  1. Werden wir von unserem Zulieferer im Rahmen eines Deckungsgeschäfts aus von uns nicht schuldhaft herbeigeführten Gründen nicht oder nicht rechtzeitig beliefert, dass wir unsere Liefer-/Leistungspflicht gegenüber dem Kunden termingerecht erfüllen können, dann steht uns das Recht zu, von dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag, soweit er sich auf nicht lieferbare Ware bezieht, zurückzutreten. Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund nicht rechtzeitiger eigener Belieferung werden wir unverzüglich dem Kunden mitteilen. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden wir unverzüglich erstatten, soweit keine aufrechenbaren Gegenansprüche bestehen. Die Art der Versendung steht in unserem Ermessen.
  2. Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnlichen Umständen wie z.B. Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, handels- und energiepolitische Veränderungen, Betriebsstörungen wesentlicher Art, Untergang, Verlust und Beschädigung von uns bestellter Ware, gleichviel, ob sie bei uns oder unseren Zulieferern eingetreten sind und die nicht von uns zu vertreten sind, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und, wenn sie zur Unmöglichkeit der Leistung führen, überhaupt von der Liefer- und Leistungspflicht. In diesen Fällen gilt eine Vertragsstrafe als nicht verwirkt und geschuldet.
9. Annahmeverzug
  1. Der Übergabe im Sinne von Punkt 8 dieser Bestimmungen steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug kommt.
  2. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
  3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.
  4. Grundstückszufahrten sind tankwagengerecht herzurichten.
10. Gewährleistung
  1. Es wird für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung vereinbart.
  2. Unbeschadet Punkt 9.1. dieser Bestimmungen kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Etwaige Beanstandungen müssen – so weit die Mängel offensichtlich sind – spätestens eine Woche nach Anlieferung im Übrigen unverzüglich nach Feststellung der Mängel schriftlich gemacht werden. Dem Verkäufer ist gleichzeitig Gelegenheit zu einer Probeentnahme gemäß den einschlägigen Normen zu geben.
11. Garantien

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden sowie bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung sowie bei grobem Verschulden.
  3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
13. Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Heizölbestellungen

Beim Heizölverkauf besteht das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucherkunden nicht, weil auf Verträge über die Lieferung von Heizöl der Ausschlussgrund des § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB anwendbar ist. Verbraucher können ihre auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung also nicht widerrufen. Beim Verkauf an Unternehmer gelten die gesetzlichen Regelungen.

13. AUßERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNG

Beim Heizölverkauf besteht das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucherkunden nicht, weil auf Verträge über die Lieferung von Heizöl der Ausschlussgrund des § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB anwendbar ist. Verbraucher können ihre auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung also nicht widerrufen. Beim Verkauf an Unternehmer gelten die gesetzlichen Regelungen.

15.  Allgemeines
  1. Steuerbegünstigte, mineralölhaltige Erzeugnisse dürfen nicht als Treib- oder Schmierstoff oder zur Herstellung solcher       
  2. Stoffe verwendet werden.
  3. Der Kunde entsorgt das Altöl ordnungsgemäß auf seine Kosten
  4. Gilt für HEIZÖL, LEICHT: Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuerliche- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
  5. Für Schmierstoffe gilt: Steuerbegünstigtes Mineralöl darf nicht als Kraft- oder Heizstoff oder zur Herstellung solcher Stoffe verwendet werden.
16. DATENSCHUTZ
  1. Wir sowie die von uns eingeschalteten Rechtsanwälte können aufgrund von Art. 6 I S.1 f, IV, Art.13 DS-GVO die personenbezogenen Daten des Kunden erheben und an Wirtschaftsauskunfteien übermitteln, wenn eine Vertragsverletzung seitens des Kunden vorliegt und keine schutzwürdigen Interessen des Kunden entgegenstehen.
  2. Wir sowie die von uns eingeschalteten Rechtsanwälte können aufgrund von Art. 6 I S.1 b, Art. 14 DS-GVO bei Wirtschaftsauskunfteien bonitätsrelevante Daten über den Kunden abfragen, wenn dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen, oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch uns eine Vorleistung erbracht werden soll und dadurch ein finanzielles Ausfallrisiko besteht.
  3. Nach Art. 15, 16, 17, 18, 20 DS-GVO kann der Kunde Auskunft über die erhobenen personenbezogenen Daten sowie die Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Übertragung dieser verlangen, insbesondere wenn diese unzutreffend sind oder kein berechtigtes Interesse unsererseits mehr besteht. Er kann nach Art. 21 DS-GVO gegen die Verarbeitung Widerspruch einlegen.
17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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