Mo-Fr 7:00 - 16:00 Uhr
telefonisch erreichbar bis 17 Uhr (keine Bestellannahme)
Sa: nach Vereinbarung
Gefahrguttransport
Bei der Beförderung gefährlicher Güter, zu denen auch Mineralöl zählt, müssen spezielle Sicherheitsvorschriften (z. B. Unfallmerkblätter) erfüllt werden, die in transportmittelspezifischen Verordnungen für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und mit der Eisenbahn (RID) festgelegt sind. Die nationale Einführung erfolgte durch die Rahmenverordnungen GGVS und GGVE.
Für den Verkehr auf Binnenwasserstraßen und mit Seeschiffen gelten entsprechend die internationalen Gefahrgutvorschriften ADN/ADNR und IMDG-Code, die durch die Verordnungen GGVBinsch und GGVSee national in Kraft gesetzt worden sind.